Von Beginn der Schwangerschaft an, kannst du dich jederzeit bei Sorgen, aufkommenden Fragen und Ängsten bei mir melden.
Die Krankenkassen zahlen diese Leistungen euneingeschränkt.
Beschwerden wie...
...können gelindert werden.
Auch unabhängig von den Vorsorgeterminen ist ein Besuch in meiner Praxis jederzeit möglich.
In frühen Schwangerschaftswochen ist eine Ableitung der Herztöne durch das CTG-Gerät meist noch nicht möglich. In diesem Fall habe ich die Möglichkeit, per Ultraschall nach der Herzaktion des Kindes zu schauen. Auch eine Lagebestimmung ist so schnell und einfach möglich.
Weitere Beschwerden wie Rückenschmerzen, Symphysenschmerzen und Dehnungsschmerzen können durch eine gezielte Behandlung gelindert werden.